Emotet: Berliner Kammergericht nach 9 Monaten immer noch eingeschränkt

Kammergericht Berlin-Schöneberg Plenarsaal
Kammergericht Berlin-Schöneberg Plenarsaal,
Foto von Ansgar Koreng, CC BY-SA 3.0 (DE)

Die Folgen der Emotet-Infektion, welche die gesamte IT-Infrastruktur des Berliner Kammergerichtes lahmlegte, sind derzeit noch immer nicht überwunden. Die meisten Richter seien auch heute noch nur eingeschränkt arbeitsfähig – vor allem da im Backend wichtige Voraussetzungen fehlen.

Neun Monate ist es bereits her, dass sich die Malware Emotet bei dem Gericht einnistete. Die Folge dessen: Alle Rechner im Haus wurden ausgetauscht, um sicherzustellen, dass die Schad-Software sich nicht doch noch irgendwo vorhanden ist und alles wieder von vorn losgeht. Wie der Tagesspiegel unter Berufung auf den Gerichtspräsidenten Bernd Pickel berichtet, sei die Arbeitsfähigkeit bis zum heutigen Tag aber immer noch nicht vollständig hergestellt.

Die rund 150 Richter im Haus verfügen inzwischen über neue Rechner, meist sind es Notebooks. Letztere würden von den Juristen aber gern scherzhaft als Schreibmaschinen bezeichnet, weil sie aufgrund mangelnder Integration in die IT-Infrastruktur des Gerichts kaum für weitergehende Aufgaben ausreichen. Viele Richter arbeiten nicht durchgängig von ihrem Büro-Arbeitsplatz aus, sondern auch gelegentlich von zuhause – und das nicht nur in der Corona-Krise.

Es fehlt vor allem schlicht an ausreichend VPN-Verbindungen in das Netzwerk des Gerichtes. Daher können die Juristen von auswärts beispielsweise schlicht keine Prozessakten bearbeiten. 500 zusätzliche VPN-Verbindungen sollen die Systeme des Gerichts demnächst bewältigen können – was meist weniger eine Frage der Leistungsfähigkeit als der Lizenzen auf der Infrastruktur ist. Man hofft nun, dass das IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) des Landes Berlin diese im dritten Quartal bereitstellen kann.

Dass es nicht schneller geht, liegt auch an den finanziellen Mitteln, die im Berliner Haushalt für die Justiz bereitgestellt werden. Früher konnte man sich die zusätzlichen Verbindungen schlicht nicht leisten. Inzwischen liegt aber der 2. Nachtragshaushalt für die Beschlussfassung im Abgeordnetenhaus bereit. Dieser soll zehn Millionen Euro zusätzlich für die Gerichte des Landes beinhalten, wovon die VPN-Lizenzen bezahlt werden sollen.

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