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- Dieses Thema hat 29 Antworten und 5 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 Jahre, 1 Monat von
THans.
- AutorBeiträge
Tobias
VerwalterWer dieser Tage so Seiten wie Chip oder anderen obskuren Portalen aufruft, wird zweifelsohne mit der Meldung konfrontiert werden, dass Windows 10 den
[Den ganzen Beitrag lesen unter: Windows 10 frisst eure Kinder und löscht Raubkopieren….NICHT]Stefan
TeilnehmerIch weiß nicht, was trauriger ist, die Menschen, die solche Lügen in die Welt setzen oder die Menschen, die solche Lügen auch noch glauben.
Windows 10 ist ein super Betriebssystem, aber scheinbar wollen einige Trolle Windows 10 den Erfolg nicht gönnen.
Joschxxl
TeilnehmerWenn MS seine Eula so offen formuliert,ist man es aber auch selbst schuld.
Solche Dinge waren schon immer ein Festmahl für den Sensationsjournalismus.
Auch was die Datensammelei angeht,hätte man seitens MS das ganze eleganter lösen können.Eben nicht alles ON sondern beim Start der Dienste fragen ob der Nutzer will. Hätte es evtl. besser aussehen lassen.
Wäre allerdings für den DAU auch verwirrender gewesen,das muss man einräumen.THans
Teilnehmerwieso Lügen? steht doch genau so in der EULA und der Rest ist Spekulation sowohl von der einen wie von der anderen Seite
THans
TeilnehmerIch denke das mit der “Raubkopien” und “Hardware” dürfte in Richtung XBox gehen. Da gibt es ja auch entsprechende Hardwareprogramme und Hersteller lizensierter Hardware z.B. Controller wollen geschützt werden vor billig China Kopien.
Tobias
VerwalterEs steht in den EULAS der OnlineServices. Die mit Windows 10 nix zu tun haben. Und mit der Xbox hast du Recht
THans
Teilnehmerdoch doch die gelten genau so auch für Windows!
“Diese Bestimmungen („Bestimmungen“) gelten für die Nutzung der Verbraucherprodukte und Websites von Microsoft und die hier aufgelisteten Dienste (die „Dienste“). ”
Windows fällt dabei unter die “Verbraucherprodukte” – btw tun das Windows 8.x / 7 usw auch
Tobias
VerwalterNein gelten sie nicht, da der Benutzer dies ausdrücklich zustimmen muss. Und der Nutzer stimmt denn Windows 10 EULAs zu die Separat sind
THans
TeilnehmerYepp sind sie – jedoch “verlinken” Sie diese zu dem Microsoft-Servicevertrag und damit hängst Du da mit drin
Zitat aus den Windows 10 EULA
14. Gesamter Vertrag.
Dieser Vertrag (zusammen mit den gedruckten Lizenzbestimmungen oder anderen Bestimmungen, die Softwareergänzungen, -updates und -diensten beiliegen, welche vom Hersteller bzw. Installationsunternehmen oder von Microsoft bereitgestellt und von Ihnen genutzt werden) sowie die Bestimmungen, auf die mittels in diesem Vertrag enthaltener Weblinks verwiesen wird, stellen den gesamten Vertrag für die Software sowie derartige Ergänzungen, Updates und Dienste dar (es sei denn, der Hersteller bzw. das Installationsunternehmen oder Microsoft stellt mit solchen Ergänzungen, Updates oder Diensten andere Bestimmungen zur Verfügung). Wenn Ihre Software ausgeführt wird, können Sie diesen Vertrag unter (aka.ms/useterms) oder in der Software unter „Einstellungen“ – „System“ – „Info“ nachlesen. Außerdem können Sie die Bestimmungen über jeden der Links in diesem Vertrag einsehen, indem Sie die URLs in die Adressleiste eines Browsers eingeben, und Sie erklären sich damit einverstanden, dies zu tun. Sie verpflichten sich, vor der Nutzung der Software oder Dienste die Bestimmungen, einschließlich der verlinkten Bestimmungen, zu lesen. Sie nehmen zur Kenntnis, dass Sie durch die Nutzung der Software und Dienste diesem Vertrag und den verlinkten Bestimmungen zustimmen. Dieser Vertrag enthält auch informative Links. Die Links mit Hinweisen und rechtsverbindlichen Bestimmungen sind folgende:Datenschutzerklärung für Windows (aka.ms/privacy)
Microsoft-Servicevertrag (aka.ms/msa)
Lizenzbestimmungen für Adobe Flash Player (aka.ms/adobeflash)
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Diese Antwort wurde geändert vor 8 Jahre, 1 Monat von
THans.
Tobias
VerwalterDass ist eine in Deutschland nicht rechtsgültiger Verweis. Mit Windows 10 nutz ich keine MS-Dienste, außer ich mach ne Cloud-Verknüpfung.
Und MS sperrt lediglich Zugänge und löscht nix am PC. Damit würden sie sich auch in Deutschland strafbar nach dem sogenannten Hackerparagraphen machen:202b (Abfangen von Daten)
Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
THans
TeilnehmerDoch solche “Verknüpfungen” sind leider sehr üblich, grade bei großen Konzernen….. Beim VW z.B. sind die Lieferantenbedingungen ein 19 Seitiges PDF……. Wenn Du allen Verweisen folgst bist Du bei einigen hundert Seiten und ca 20 verschieden PDF Dokumenten.
Du musst lediglich diese Dokumente der Vereinbarung beilegen oder frei zugänglich machen. Und das haben sowohl MS wie auch VW getan
Der von Dir zitierte Paragraph zieht auch nicht, weil Du dem ganzen ja mit dem akzeptieren der EULA zustimmst.
Tobias
VerwalterEin Gesetz steht immer über einem Vertrag. Sonst könnten wir beide ja einen Vetrag abschließen, dass ich dich töten darf, und wenn du dem zustimmst, würde ich Straffrei davon kommen, laut deinen Aussagen. War jetz nicht so schlau…merkste selber?!
THans
Teilnehmerlogisch steht ein Gesetzt immer über einem Vertrag – Töten ist allerdings auch Verboten das was Microsoft dort macht nicht!
Praktisch so als würdest Du mir deinen Laptop geben und sagen: guck mal was ich für coole Dateien auf meiner Festplatte habe und kümmere Dich bitte darum das alles ok und legal ist auf der Festplatte. Das können wir genau so vereinbaren und es gibt kein Gesetzt welches das verbieten würde. Erst dann wenn ich das heimlich also “unbefugt” machen würde” – aber da wir das ja vereinbart haben ( EULA ) ist alles ok
…merkste selber?! 🙂
Tobias
VerwalterNein du raffst es nicht.
Du sagst ja das es verboten ist jemand zu töten.
Es ist auch verboten die Dateien, die nicht für Microsoft bestimmt sind, anzufassen. (Löschen). Egal ob Microsoft dazu meine Einwilligung mittels Vertrag hat oder nicht.Beides sind verbrechen (Töten und löschen) und beide sind vom Staat durch Gesetze verboten. Da hilf auch kein Vertrag der das regelt.
THans
TeilnehmerNeee – das Löschen ist nur “unbefugt” verboten. Sprich wenn Du das ohne das Wissen des Besitzer tust…….
Hättest Du recht – dann könnte ich nicht zu dem PC-Laden an der Ecke gehen und sagen formatiere mal meine Festplatte und installiere mir das Windows neu……
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Diese Antwort wurde geändert vor 8 Jahre, 1 Monat von
- AutorBeiträge
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